Auf dieser Seite stellen wir unsere aktuellen Anträge an den Stadtrat ein. So sind Sie laufend informiert.




Antrag für eine verbindliche Satzung des Behindertenbeauftragten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Flierl,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
die Implementierung einer rechtlich bindenden Satzung für einen Behindertenbeauftragten in Bad Windsheim bietet sowohl für die Betroffenen als auch für die Stadtpolitik und die Verwaltung erhebliche strategische und praktische Vorteile. Ohne eine solche Satzung bleibt diese Rolle oft ein ‚zahnloser Tiger‘, der vom guten Willen des jeweiligen Bürgermeisters abhängt.
Deshalb beantrage ich für die kommende Stadtratssitzung die beiliegende Satzung für einen Behindertenbeauftragten.
Begründung:
1. Rechtliche Legitimation und Institutionalisierung
Eine Satzung hebt die Funktion des Behindertenbeauftragten von einer bloßen „Gefälligkeit“ oder einem informellen Ehrenamt auf die Ebene einer festen kommunalen Institution.
- Verbindlichkeit: Die Satzung regelt unmissverständlich die Rechte und Pflichten. Sie stellt sicher, dass der Beauftragte nicht übergangen werden darf.
- Kontinuität: Personelle Wechsel im Stadtrat oder im Bürgermeisteramt haben keinen Einfluss auf die Existenz des Amtes. Die Struktur bleibt über Legislaturperioden hinweg stabil.
2. Verankerung von Informations- und Anhörungsrecht
Das Kernproblem ohne Satzung ist, dass der Beauftragte oft erst erfährt, dass eine Barriere gebaut wurde, wenn der Beton bereits trocken ist (wie es bei Planungsfehlern in Straßen oft vorkommt – Beispiel: Oberntiefer Straße). Eine Satzung sichert dem Beauftragten harte Rechte:
- Frühzeitige Beteiligung: Die Verwaltung wird per Satzung verpflichtet, den Beauftragten bei allen relevanten Bau-, Verkehrs- und Sozialplanungen (z. B. der anstehenden Landesgartenschau oder der Umgestaltung von Plätzen wie beispielsweise der Erkenbrechtallee und der Johanniterstraße einzubinden.
- Rede- und Antragsrecht: Wenn der Beauftragte kein Mitglied des Stadtrates ist, erhält er das Recht, in Stadtratssitzungen und Ausschüssen zu sprechen und beratend mitzuwirken, wenn Belange von Menschen mit Einschränkungen berührt sind.
3. Qualitätsmanagement und Vermeidung von Fehlplanung
Aus betriebswirtschaftlicher und kommunalfinanzieller Sicht ist eine Satzung ein Instrument zur Risikominimierung.
- Prävention statt teurem Rückbau: Wenn die Perspektive von Betroffenen (Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte, Senioren mit Rollatoren) von Anfang an satzungsgemäß in die Baupläne einfließt, werden Planungsfehler wie zu hohe Bordsteinkanten (über 2,0 cm) im Vorfeld verhindert. Das spart der Stadt Bad Windsheim langfristig erhebliche Kosten für nachträgliche Korrekturen.
- Expertise-Nutzung: Die Satzung stellt sicher, dass die „Erfahrungskompetenz“ der Betroffenen systematisch abgerufen wird.
4. Demografischer Wandel und Wirtschaftsfaktor
Bad Windsheim ist als Kurstadt, Tourismusstandort (Freilandmuseum, Franken-Therme) und Wohnort für ältere Menschen besonders auf Barrierefreiheit angewiesen.
- Standortattraktivität: Eine Satzung signalisiert eine professionelle, zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Barrierefreiheit ist kein Randthema für eine kleine Minderheit, sondern betrifft durch den demografischen Wandel einen immer größeren Teil der eigenen Bürger sowie der Kurgäste (Senioren/Best Ager).
- Tourismusförderung: Barrierefreie Wegeketten sichern Umsätze im lokalen Einzelhandel und der Gastronomie.
5. Demokratische Transparenz und Bürgerbeteiligung
Eine Satzung schafft klare Spielregeln für die Bürgerinnen und Bürger.
- Feste Anlaufstelle: Die Bürger wissen genau, welche Befugnisse der Beauftragte hat und dass ihre Anliegen eine rechtliche Basis in der Stadtverwaltung haben.
- Berichtspflicht: Die Satzung sieht in der Regel vor, dass der Beauftragte einmal im Jahr dem Stadtrat einen Rechenschafts- und Fortschrittsbericht vorlegt. Das zwingt die Politik zur regelmäßigen, transparenten Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit.
Fazit:
Mit einer Satzung für den Behindertenbeauftragten erfindet Bad Windsheim das Rad nicht neu, sondern schließt zu fortschrittlichen Kommunen auf. Sie nimmt dem Thema die parteipolitische Schärfe und überführt es in ein sachliches, professionelles Verwaltungshandeln. Das entspricht exakt dem Gedanken, Barrierefreiheit nicht als Almosen, sondern als strukturelle Qualitätsgarantie für die gesamte Stadt zu verstehen.
Mein Vorschlag für die Besetzung dieses Beauftragten ist Herr Stadtrat Hans Wattenbach.
Dr. Benno Bulitta
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Flierl,
zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die sachliche und kompetente Leitung der ersten Stadtratssitzung bedanken. Ich habe die Signale dieser Sitzung sehr wohl verstanden und sehe sie als gute Gelegenheit für meine Fraktionskollegen und mich, unsere konstruktive demokratische Haltung unter Beweis zu stellen.
Dass ich nicht zum Referenten gewählt wurde, betrachte ich auch positiv: Es ermöglicht mir, weiterhin frei von strenger Verwaltungsdisziplin zu agieren, so wie ich es in der Vergangenheit bereits erfolgreich getan habe. Als Stadtrat habe ich nun jedoch wesentlich mehr Möglichkeiten, aktiv und positiv zu gestalten. Mein Ziel ist es, Ihnen und der Verwaltung konkrete Vorschläge zu unterbreiten, ohne diese – da der Wahlkampf nun hinter uns liegt – jedes Mal öffentlichkeitswirksam publizieren zu müssen. Ich werde im Geiste wie ein Referent handeln und die enge Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Rathaus suchen.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen heute einen ersten konkreten Vorschlag unterbreiten:
Anschaffung einer mobilen Rampe durch die Stadt
Ich schlage vor, dass die Stadt Bad Windsheim eine mobile Rampe anschafft (Kostenpunkt ca. 150 €; siehe Anlage). Ein ähnliches Modell wird bereits erfolgreich beim Gasthaus „Goldener Adler“ eingesetzt (siehe Bild).
Diese Rampe würde im Eigentum der Stadt verbleiben und könnte Vereinen oder Gremien (wie dem Seniorenrat) zur Verfügung gestellt werden, wenn diese in nicht barrierefreien Räumlichkeiten – etwa dem Steinhaus oder dem Nebenzimmer des Brauhauses Döbler – tagen.
Wenn die Betroffenen bereit sind, diese Rampe auf eigene Gefahr zu nutzen, wäre dies ein sichtbares und kostengünstiges Zeichen, um Bad Windsheim für Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen attraktiver zu machen. Unser Landrat ist dieser Bitte bereits gefolgt, um mir als einzigem Rollstuhlfahrer im Kreistag die Teilnahme an Außenterminen zu ermöglichen. Dies ist ein schönes Zeichen der Menschlichkeit, das unserer gemeinsamen christlichen Einstellung entspricht.
Fachliche Beratung bei Bauprojekten
Zudem habe ich Herrn Knoblach um einen Termin gebeten, um die Pläne für die Erkenbrechtallee und die Johanniterstraße einzusehen. Mir geht es dabei speziell um die Bordsteinkanten und Übergänge. Ich möchte meine Perspektive einbringen, damit schlimme Planungsfehler wie in der Oberntieferstraße künftig vermieden werden. Jemand, der täglich auf den Rollstuhl angewiesen ist, kann die Praxistauglichkeit solcher Baumaßnahmen oft kompetenter beurteilen als jeder theoretische Plan.
In der Anlage finden Sie außerdem meine aktuelle Liste weiterer Verbesserungsvorschläge für unsere Stadt.
Persönlicher Dialog
Abschließend erneuere ich meine Bitte um ein persönliches und vertrauliches Gespräch unter vier Augen. Ich möchte Ihnen gerne die Hintergründe für meine – in manchen Augen manchmal polemisch wirkende – Haltung erläutern. Ganz getreu Ihrem Motto „zuhören – verstehen – respektieren“ bin ich überzeugt: Hätten wir diesen Dialog bereits vor zwei Wochen führen können, wäre es am 4. Mai nicht zu der bekannten Eskalation gekommen.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, unsere Kommunikation künftig produktiver zu gestalten. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung zu einem Terminvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Benno Bulitta

Hier einige weiterführende Links zur AfD:
AfD Ortsverband Bad Windsheim und Umgebung
https://afdfuerth-neustadt.de/ortsverband-bad-windsheim/

AfD Kreisverband Fürth / Neustadt/Aisch
https://afdfuerth-neustadt.de/verbaende/

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